Info-ABC
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Schneelager und Schneesportlager
Als Bestandteil der Projektwoche, welche in der 1. Woche nach den Frühlingsferien stattfindet, werden ein Schneelager (4. - 6. Klasse), ein Schneesportlager (5. - 7. Klasse) und ein Schneesportlager (7. - 9. Klasse) angeboten. Diese finden jedoch in den Sportferien statt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien. Bei zu vielen Anmeldungen werden Schüler/innen der unteren Klassen gelost.
Das Schneelager wird durchgeführt, wenn mindestens 20 Schüler/-innen daran teilnehmen. Das Schneesportlager wird mit mindestens 30 Schüler/-innen durchgeführt. Schneemangel ist kein Hinderungsgrund.
An die Lagerkosten haben die Eltern einen einheitlichen Beitrag zu leisten:
Schneelager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 125.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 110.—
Schneesportlager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 285.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 245.—
Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie sowohl das Schneelager als auch das Schneesportlager besuchen, ist das älteste teilnehmende Kind als erstes Kind zu bezeichnen.
Beispiel: 2 Kinder Schneelager, 1 Kind Schneesportlager: = 2 x CHF 110.—. + 1 x CHF 285.—
Die Gemeinde beteiligt sich (neben Rekognoszierungs-, Organisations- und Leiterkosten) pro Kind mit folgenden zusätzlichen Beiträgen:
Schneelager: max. CHF 190.—
Schneesportlager: max. CHF 180.—
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung im November ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert.
Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag.
Allfällige Abmeldungen vom Lager haben vor dem 1. Dez. zu erfolgen. Bei Abmeldung nach dem 1. Dez. werden keine Lagerbeiträge mehr rückerstattet (ausgenommen Krankheit/Unfall, belegt mit einem Arztzeugnis). -
Schnupperlehre
Schnupperlehre
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Schulbesuche
Drei offizielle Besuchstage werden pro Jahr angeboten. Daneben sind Elternbesuche an unserer Schule jederzeit möglich. Sie sind herzlich willkommen.
Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher bei der Lehrperson an und achten Sie während dem Besuch auf folgende Hinweise:
• Schalten Sie bitte Ihr Handy auf stumm
• Verzichten Sie auf Ton-, Bild- bzw. Videoaufnahmen.
• Sie helfen uns, wenn Sie sich im Unterricht ruhig verhalten.
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Schulbibliothek
Öffnungszeiten:
Montag 08.00-12.00 Uhr/ 13.00-17.30 Uhr (üblicherweise)In den Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen.
Bei Absenzen der Bibliothekarin wird die Dauer der Abwesenheit den Lehrpersonen kommuniziert und ein Infozettel aufgehängt.
Ein klassenweiser Bibliotheksbesuch ist mit der Klassenlehrperson möglich.
Ausleihe:
Dauer: 4 Wochen, 2 x Möglichkeit zur Verlängerung um je 4 WochenMahnungen werden per Klapp versendet.
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Schulordnung der Schule Gebenstorf
aktualisierte Version von 2021
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Arealplan Brühl 4.18Arealplan_Bru776hl_4.18.pdf2,01 MB
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Arealregeln Brühl und Vogelsang 4.13Arealregeln_Bru776hl_und_Vogelsang_4.13.pdf371,92 KB
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Regelung Gebrauch persönlicher elektronischer Geräte 4.11Regelung_Gebrauch_perso776nlicher_elektronischer_Gera776te_4.11.pdf331,29 KB
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Schulordnung 4.7Schulordnung_4.7_2021.pdf2,96 MB
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Schulreise
An den Schulen von Gebenstorf werden alljährlich am Kindergarten und an der Unter- und Mittelstufe eintägige Schulreisen durchgeführt. Den Lehrpersonen der Oberstufe ist es freigestellt, ob sie ein- oder zweitägige Schulreisen durchführen.
Für Schulklassen, welche ein Klassenlager durchführen, entfällt die Schulreise.
Die Teilnahme an Schulreisen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden. Nicht Teilnehmende haben in dieser Zeit den Unterricht bei einer anderen Lehrperson zu besuchen.
Schulreisen haben den Sinn, die Schüler/-innen mit der engeren und weiteren Heimat vertraut zu machen. Sie müssen eine Wanderung einschliessen, deren Länge der physischen Konstitution der Schüler/-innen angepasst ist.
Die Gemeinde übernimmt die nachstehenden Schulreisebeiträge:
1./2./3. Klasse CHF 16.65 pro Schüler/-in 5. Klasse CHF 30.— pro Schüler/-in
6. Klasse CHF 40.— pro Schüler/-in
4. Klasse CHF 25.— pro Schüler/-in 7.-9. Klasse CHF 50.— pro Schüler/-in
2-tägige Schulreisen CHF 80.— pro Schüler/-in -
Schultypenwechsel innerhalb Oberstufe
Normalerweise besuchen die Jugendlichen der Oberstufe die Schule im darauf folgenden Jahr weiterhin im selben Oberstufenschultyp (z.B. 1. Real -> 2. Real -> 3. Real).
Wenn auf Grund sehr guter Leistungen und diverser weiterer Kriterien bis jeweils Ende Februar ein Schultypenwechsel für ein Kind angezeigt ist, suchen die Lehrpersonen mit den Eltern das Gespräch und schlagen einen Wechsel vor (z.B. von der 1. Real in die 1. Sek.). Es kann aber auch sein, dass das Kind selber oder die Eltern einen Wechsel sehen. Dann müssen die Eltern von sich aus das Gespräch mit der Klassenlehrperson frühzeitig (z.B. Ende November) suchen, damit die Lehrperson überprüfen kann, ob dies machbar ist.
Schultypenwechsel bedingen einen Antrag seitens Klassenlehrperson und/oder Eltern und eine Empfehlung seitens der Klassenlehrperson für den Wechsel des Schultyps oder für den Verbleib im Schultyp. Diese Empfehlung geht anfangs März an das Leitungsteam der Schule, welches Mitte März den Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
In äusserst seltenen Fällen ist ein Schultypenwechsel von der 1. Real in die 1. Sek. bzw. von der 1. Sek. in die 1. Bez. bereits nach dem ersten Schulhalbjahr möglich ohne repetieren zu müssen. Ein entsprechendes Gesuch würde vom Leitungsteam bereits Ende Januar behandelt.
Rückversetzung (Abstufung z.B. 1. Sek. in 2. Real) und allenfalls Klassenwiederholung (1. Real in 1. Real, einzige Möglichkeit) werden auf Grund der Leistungen des Kindes mit der Jahrespromotion im Juni gefällt. -
Schulweg
Kinder und Jegendliche von Gebenstorf sollten wenn immer möglich und bei jeder Witterung den Schulweg eigenständig zurücklegen. Für die Situation, dass Kindern ein zu langer Schulweg bevorsteht, hat der Gemeinderat ein Reglement erlassen, in welchem die Subventionierung von Schulbusabos durch die Gemeinde oder der Transport mit dem Maxitaxi geregelt ist.
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Schwimmen Primarstufe
Seit vielen Jahren ist Schwimmen ein Teil des Turnunterrichts. Für alle Schüler/-innen der 2. Primarklassen wird ein 10-wöchiger Schwimmkurs durchgeführt, geleitet von einer ausgebildeten Schwimmlehrerin.
Die Schule Gebenstorf möchte damit allen Kindern ermöglichen, das Schwimmen richtig zu erlernen. Schwimmen hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und befähigt sie, sich auch im Wasser richtig zu verhalten.
Der Schwimmunterricht gilt als Unterrichtszeit und dauert eine ganze Stunde. Alle Kinder nehmen daran teil. Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt die Kosten für Kurs und Transport per MaxiTaxi.
Schüler/-innen der EK und der 3. - 6. Primar besuchen zudem zweimal pro Quartal das Hallen- oder Freibad in der Region. -
Stundenplan
Die Eltern erhalten ca. Anfang Juni den Stundenplan für das neue Schuljahr. Der Grundstundenplan des Kindergartens und der Primarschule ist unter Blockzeiten im Info-ABC ersichtlich.