Info-ABC
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Klassenlager
Während der Mittelstufe (4. – 6. Klasse) hat jede Klasse Anrecht auf ein einwöchiges Klassenlager.
Aus pädagogischen Gründen kann die Kleinklasse Unter-/Mittelstufe jährlich mehrtägige (max. 1 Woche dauernde) Klassenlager durchführen. Die Kleinklasse der Oberstufe kann ebenfalls jährlich ein Klassenlager durchführen. Die Oberstufe (1. - 3. Klasse Real- und 1. – 3. Klasse Sekundarschule) führen ein einwöchiges Klassenlager durch (1 Woche = 5 Tage), in der Regel während der 2. Klasse.
Die verantwortliche Klassenlehrperson entscheidet über Planung und Durchführung des Lagers.
Die Teilnahme an Lagerwochen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden. Nicht Teilnehmende sind in dieser Zeit einer anderen Lehrperson zuzuweisen.
An die Lagerkosten haben die Eltern pro Kind für eine Woche (5 Tage) einen fixen Betrag von Fr. 125.— zu leisten. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von max. Fr. 190.— pro Schüler/-in.
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert. Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag. -
Krankheit Lehrperson
Die Eltern werden via Klapp informiert.
Im Kindergarten fällt der Unterricht aus, es sei denn, es sind am betreffenden Tag 2 Kindergärtnerinnen anwesend.An der Schule suchen wir so schnell als möglich eine Lösung und kommunizieren diese ebenfalls per Klapp.
Wenn ein Kind während der Krankheit der Lehrperson nicht betreut werden kann, besucht es den Unterricht in einer anderen Klasse. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson vorher.
Wenn auf der Oberstufe die Klassenlehrperson ausfällt, findet der Unterricht bei Fachlehrpersonen trotzdem statt - auch wenn es sich dabei nur um eine einzelne Lektion am Tag handelt.
Wenn Fachlehrpersonen wegen Krankheit unpässlich sind, können die Unterrichtsstunden ausfallen.
Wir versuchen, den Ausfall so gering wie möglich zu halten.
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Krankmeldung Kinder/Jugendliche
- Krankmeldungen von Kindern und Jugendlichen bitte über die Absenzenfunktion in Klapp melden.
- Geben Sie doch Ihrem Kind gleich am Tag des Wiedererscheinens in der Schule die schriftliche, von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit.
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Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur HSK
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Gute Kenntnisse der Muttersprache sind beim Deutschlernen, für den Aufbau der eigenen Identität, für den Kontakt mit den Verwandten sowie eine allfällige Rückkehr von zentraler Bedeutung. Träger der Kurse sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine.
HSK-Kurse finden ab der zweiten Primarklasse statt. Es ist aber auch im Verlauf der weiteren Schulzeit zu Beginn jedes Schuljahres möglich, neu in die Kurse einzutreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau unter www.schulen-aargau.ch
Anmeldung: Die Unterlagen erhalten die Schüler/-innen der 1. Primarklassen im Februar von den Klassenlehrpersonen. Die Anmeldung senden die Eltern direkt an die im Formular angegebene Adresse.