Blick Richtung Birchhof
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Dyskalkulie

Dyskalkulie ist eine ausgeprägte Rechenschwäche bei Kindern mit ansonsten durchschnittlichen schulischen Leistungen. Dyskalkulie ist eine ausgeprägte Rechenschwäche bei Kindern mit ansonsten durchschnittlichen schulischen Leistungen. Betroffene Kinder haben grosse Mühe mit grundlegenden mathematischen Fähigkeiten, obwohl ihre allgemeine Lern- und Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt freiwillig 100 % der Kosten für eine anerkannte Dyskalkulietherapie, sofern diese nach einer offiziellen fachlichen Abklärung empfohlen wird.

Unter Dyskalkulie versteht man ein ausgeprägtes Lernversagen im Rechnen bei ansonsten durchschnittlichem oder gutem Intelligenz- und Leistungsniveau (Definition nach Duden – Das Fremdwörterbuch).

Vereinfacht gesagt kann eine Dyskalkulie dann vorliegen, wenn die schulischen Leistungen eines Kindes insgesamt mindestens im durchschnittlichen Bereich liegen und ausschliesslich im Fach Mathematik ein deutlicher Leistungsabfall sichtbar ist (z. B. Mathematiknote 3.5 oder tiefer, übrige Fächer 4.5 oder höher). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist in der Regel keine Abklärung beim Schulpsychologischer Dienst angezeigt.

Nachteilsausgleich
Kinder mit einer diagnostizierten Dyskalkulie erhalten einen Nachteilsausgleich. Die Lernziele bleiben dabei unverändert.

Rahmenbedingungen und Vorgehen

  • Sollte ein Verdacht auf eine Dyskalkulie bestehen, sollten zeitnah Massnahmen getroffen werden.
  • Eine Anmeldung zur Dyskalkulieabklärung muss im Zeitraum Ende 3. Kl. bis Beginn 4. Klasse (spätestens Herbst) der Primar erfolgen.
  • Der Therapiebeginn muss spätestens bis Mitte der 4. Klasse Primar erfolgen.
  • Eine Dyskalkulietherapie ist keine Nachhilfe.


Ablauf der Abklärung und Therapie

  • Nach Absprache zwischen Eltern und Klassenlehrperson meldet die Klassenlehrperson das Kind für eine Abklärung an. Dieses standartisierte Verfahren wird durch die Schulische Heilpädagogin durchgeführt.
  • Wird eine Dyskalkulie diagnostiziert, suchen die Eltern eine anerkannte Dyskalkulietherapeutin / einen anerkannten Dyskalkulietherapeuten.
  • Der Transport des Kindes zur Therapie liegt in der Verantwortung der Eltern.
  • Vor Beginn der Therapie nimmt die Therapeutin / der Therapeut Kontakt mit der Schulleitung auf, damit die Kostenbeteiligung der Gemeinde initiiert werden kann.
  • Die relevanten Daten werden über das Schulsekretariat erfasst.


Kostenbeteiligung der Gemeinde

  • Die Gemeinde Gebenstorf beteiligt sich freiwillig zu 100 % an den Kosten einer anerkannten Dyskalkulietherapie, unter folgenden Bedingungen:
  • Die Kosten werden den Eltern bei Vorweisen der bezahlten Rechnung vollumfänglich zurückerstattet,
  • längstens für ein Jahr bzw. maximal 39 Therapiestunden.
  • Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr (erneut max. 39 Therapiestunden) ist auf Gesuch der Eltern und mit einem aktuellen Therapiebericht möglich. Die Schulleitung klärt dies gemeinsam mit der Klassenlehrperson ab.
  • Weitere Verlängerungen sind nur mit erneutem Gesuch und aktuellem Therapiebericht möglich.
  • Versäumte Therapiestunden werden nicht subventioniert.

Wird das oben beschriebene Vorgehen nicht eingehalten, übernimmt die Gemeinde keine Kosten; diese gehen vollumfänglich zu Lasten der Eltern.