Willkommen auf der Website der Gemeinde Schule Gebenstorf



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Info-ABC

Abmeldung/WegzugNach oben

Melden Sie einen Wegzug aus Gebenstorf bitte frühzeitig
a) der Klassenlehrperson, damit diese eine Schülerüberweisung vornehmen kann.
b) dem Sekretariat (056 201 70 51) oder sekretariat@schule-gebenstorf.ch
Wir benötigen den genauen Wegzugstermin und die neue Wohnadresse, damit wir Ihre Kinder an der neuen Schule anmelden können.

Absenzen von Schülerinnen und Schülern der OberstufeNach oben

Lesen Sie dazu das Schreiben der Schulleitung:

Dokument: Entschuldigt_und_unentschuldigte_Absenzen_OS_20_21.pdf (pdf, 194.7 kB)

AdressänderungNach oben

Melden Sie Adressänderungen oder Änderungen von Telefonnummern bitte dem Sekretariat (056 201 70 51) oder via Mail: sekretariat@schule-gebenstorf.ch und informieren Sie die Klassenlehrperson.

AnmeldeformulareNach oben

Hier finden Sie Anmeldeformulare zu verschiedenen Angeboten der Schule zu Schuljahresbeginn.

Dokumente:Anmeldung_Tagesstrukturen_SJ_2023-24.pdf (pdf, 266.9 kB)
Aufgabenhilfe_Anmeldeformular_6.5.pdf (pdf, 50.1 kB)
Aufgabenhilfe_Elternbrief_6.6.pdf (pdf, 281.9 kB)
Freiwillige_Reduktion_Kiga-Unterricht_6.22.pdf (pdf, 304.5 kB)
Information_Hortstunden_2023.pdf (pdf, 305.1 kB)
Informationen_Schulangebote_2023.pdf (pdf, 300.1 kB)

Anmeldung bei Zuzug nach GebenstorfNach oben

Normalerweise erhalten wir von der ehemaligen Schule die Unterlagen. Dies kann jedoch sehr spät erfolgen.
Deshalb sind wir froh, wenn Sie als Eltern sich frühzeitig bei uns melden, damit wir die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme Ihrer Kinder an der Schule Gebenstorf treffen können.
Telefonieren Sie uns (056 201 70 51), oder schreiben Sie uns eine E-mail an:
sekretariat@schule-gebenstorf.ch
Wir benötigen:
Name und Vornamen der Kinder
Geburtsdaten der Kinder
aktuellen Schulbesuch (Klasse, Stufe, Ort)
aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer für Rückfragen
Wohnadresse in Gebenstorf
Wir werden Ihnen die Klassenzuteilung mitteilen und die notwendigen schriftlichen Anmeldeunterlagen zustellen, die Sie uns so schnell wie möglich ausgefüllt zurücksenden.

AufgabenhilfeNach oben

Die Schule Gebenstorf bietet Aufgabenhilfe an. Die Eltern beteiligen sich mit einem Beitrag an den Kosten.

Aufgabenhilfe ist nicht mit Nachhilfe zu verwechseln.

Dokumente:3_Aufgabenhilfe_Elternbrief_6.6.pdf (pdf, 283.2 kB)
3a_Aufgabenhilfe_Anmeldeformular_6.5.pdf (pdf, 50.1 kB)

BeschwerdeNach oben

Als Schule ist es uns bewusst, dass immer irgendwo Differenzen, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auftreten können. Wir versuchen diese so niederschwellig wie möglich im direkten Kontakt zu lösen. Damit verbunden ist auch die Bitte an Sie, bevor Sie ein Beschwerdeformular ausfüllen, zu prüfen, ob Sie diesen Grundsatz auch von sich aus so gehandhabt haben.
Je nach Art des Konflikts ist es ratsam, zuerst die Schulsozialarbeit einzuschalten.
Beschwerden sind für uns immer Teil der Qualitätssicherung.
Sollten die direkten Gespräche stattgefunden haben, sich aber keine Lösung zeigen, sind Sie eingeladen, das Beschwerdeformular auszufüllen und an die nächsthöhere Instanz zu gelangen.

Es gilt:  > direkt mit Lehrperson
            > Schulsozialarbeit
                    > Stufenleitung (Pausenplatzproblem, Konflikt mit Lehrperson wenn nicht direkt lösbar)
                            > Schulleitung (alle anderen Konflikte)
                                      > Rechtsweg

Dokument: Beschwerdeformular_6.151.dotx (dotx, 34.6 kB)

BetreuungNach oben

Gemeint ist hier die Morgenbetreuung an der Primarschule im Schulhaus Brühl 3 sowie im Vogelsang.

Die Primarschüler/-innen der 3. und 4. Klassen haben je nach Stundenplan entweder ab 08:20 Uhr, 9:10 Uhr, 10:15 Uhr oder ab 11:05 Uhr die Möglichkeit, für eine Stunde in die Betreuung zu gehen. Für die Kinder ist die Stunde von 9:10 - 9:55 bzw. von 10:15 - 11:00 Uhr obligatorisch, die Stunde ab 11:05 Uhr ist freiwillig, ebenso die Stunde von 08:20 - 09:05 Uhr.

Für den freiwilligen Teil melden die Eltern ihr Kind für die Betreuung jeweils zu Beginn des Schuljahres an (regelmässiger Besuch). Der Besuch ist für die Kinder unentgeltlich, da die Gemeinde für die Kosten aufkommt.

Die Kinder können in der Betreuung selbstständig Hausaufgaben lösen, basteln, malen, lesen oder mit anderen Kindern zusammen spielen; dies unter der Aufsicht einer Betreuungsperson.

Die Gemeinde bietet auch ein Angebot zu Tagesstrukturen an. Mehr Infos dazu - sie sind kostenpflichtig - finden Sie unter dem Stichwort "Mittagstisch" im Info-ABC.
rk 20210718

BlockzeitenNach oben

Blockzeiten (08:20 - 11:50 Uhr) bedeutet, dass die Kinder während dieser Zeiten in der Primarschule unterrichtet und betreut werden (Ausnahme: Krankheit der Lehrperson).

Für den Kindergarten gelten folgende Unterrichtszeiten:

Mo - Fr Morgen 08:05 - 08:20 Uhr   Eintreffen der Kinder
für 5- und 6-Jährige   08:20 - 11:40 Uhr  Unterricht
  11:40 - 11:55 Uhr Verabschiedung der Kinder
Di - oder Do - Nachmittag  13:20 - 13:30 Uhr Eintreffen der Kinder
für 5-Jährige Di - 13:30 - 15:00 Uhr Unterricht
für 6-Jährige Do - Nachmittag 15:00 - 15:05 Uhr Verabschiedung der Kinder   

 

Für die Primarschüler/-innen heisst dies:

Mo - Fr  08:20 - 11:50 Uhr  Unterricht
an 2 - 4 Nachmittagen   13:30 - 15:05 Uhr   Unterricht  

 

Die Primarschüler/-innen der 1. - 3. Klassen können bereits um 08.00 Uhr - 08.15 Uhr im Schulzimmer eintreffen. Die Lehrperson wird dies am Elternabend jeweils bekannt geben.
Weitere Unterrichtsstunden am Nachmittag sind durchaus möglich, vorwiegend in der 3. - 6. Klasse der Primarschule. Die 5. und 6. Klassen können bereits einzelne Unterrichtsstunden ab 07:30 Uhr haben.

Das Blockzeitenmodell von Gebenstorf wird von der Gemeinde finanziell unterstützt und gewährleistet dadurch den Halbklassenunterricht am Morgen. Die Kinder müssen oder dürfen die betreuten Stunden am Morgen besuchen (siehe auch unter Betreuung).                   rk20220328

CI-LeitbildNach oben

Hier können Sie das Leitbild der Schule Gebenstorf herunterladen. Es ist ein sogenanntes CI-Leitbild. "CI" steht für Corporate Identity. Es ist das eigentliche Leitbild der Schule Gebenstorf.

Das Qualitätsleitbild finden Sie unter der Rubrik Schule -> Qualitätsleitbild.

Dokument: CI-Leitbild_SchuleGebenstorf_141217.pdf (pdf, 141.1 kB)

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)Nach oben

Deutsch-Stützunterricht ist ein Integrationsangebot des Kantons Aargau für alle Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die mit noch unzureichenden Deutschkenntnissen in die Volksschule eintreten. Der Unterricht ist unentgeltlich und wird maximal vier Jahre gewährt, beginnend im Kindergarten.
Neu eingereiste, fremdsprachige Schüler/-innen haben Anrecht auf ein Jahr Intensivunterricht (4 Lektionen pro Woche) und während 3 Jahren Stützunterricht (1-2 Lektionen pro Woche).
Der DaZ-Unterricht wird meist integrativ geführt.
Verwandtes Thema: Deutschkurs für Erwachsene
rk20220722

Deutschkurs für ErwachseneNach oben

Wir wissen es längst: Die Integration gelingt umso besser, wenn Mütter und Väter Deutsch lernen.
Deshalb gelangen wir mit der Bitte an Sie, dass Sie sich für einen Deutschkurs für Erwachsene in der näheren Umgebung anmelden, sollten Sie der Sprache nicht mächtig sein.

Lernen Sie Deutsch, für sich und Ihrem Kind zuliebe!

Informationen für Kurse in Baden oder Brugg finden Sie hier:
https://www.integrationaargau.ch/angebote

Auch diese Seite kann Ihnen sehr hilfreich sein in verschiedenen Sprachen:
http://www.hallo-aargau.ch/

Dolmetscher/-innenNach oben

Wenn die Schule für ein Elterngespräch den Einsatz eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin wünscht, kommt die Schule für die Kosten des Dolmetschereinsatzes auf. Bringen die Eltern eine Person (zur Übersetzung) zum Elterngespräch mit, gehen die Auslagen zu ihren Lasten.

DyskalkulieNach oben

Die Gemeinde Gebenstorf beteiligt sich freiwillig neu zu 100% an den Kosten für Dyskalkulietherapie.

Unter Dyskalkulie versteht man das Lernversagen im Rechnen bei besserem Intelligenz- und übrigem Leistungsniveau; Rechenschwäche (aus: Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007). Mit anderen Worten, eine Dyskalkulie kann, vereinfacht gesagt, dann vorliegen, wenn die Leistungen des Kindes mindestens im durchschnittlichen Bereich sind und nur in der Mathematik ein starker Abfall zu verzeichnen ist (in Schulnoten ausgedrückt: Mathematik 3.5 oder schlechter im Zeugnis, die übrigen Fächer 4.5 oder besser). Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, erübrigt sich eine Abklärung beim SPD.

Kinder mit Dyskalkulie erhalten Nachteilsausgleich. Die Lernziele werden beibehalten.

Lesen Sie hier die Rahmenbedinungen und das Vorgehen:
• Eine Anmeldung zur Dyskalkulieabklärung muss im Zeitraum Ende 3. Kl. bis Beginn 4. Klasse (spätestens Herbst) der Primar erfolgen.
• Der Therapiebeginn hat spätestens Mitte 4. Klasse Primar zur erfolgen. Eine Dyskalkulietherapie ist keine Nachhilfe.
• Nach Absprache zwischen Eltern und Klassenlehrperson meldet die Klassenlehrperson das Kind beim SPD für eine Abklärung an.
• Wenn eine Dyskalkulie vom SPD diagnostiziert wird, müssen sich die Eltern nach einer ausgewiesenen Dyskalkulietherapeutin / einem Dyskalkulietherapeuten umsehen. Für den Transport des Kindes sind die Eltern verantwortlich, die Kosten obliegen den Eltern.
Vor Beginn der Therapie muss sich der/die Therapeut/-in mit der Schulleitung in Verbindung setzen, damit die Kostenbeteiligung der Gemeinde initiiert werden kann.
• Auf dem Sekretariat werden die entsprechenden Daten gesammelt.
• Die Abteilung Finanzen der Gemeinde vergütet den Eltern bei Vorweisen der bezahlten Rechnung jeweils 100% des Rechnungsbetrags der Therapiekosten, längstens während eines Jahres (bzw. für 39 Therapiestunden).
• Nach diesem Jahr kann die Therapie auf Gesuch der Eltern und mit Bericht der Therapeutin/des Therapeuten bei der Schulleitung während nochmals einem Jahr (entspricht nochmals 39 Therapiestunden) verlängert werden. Die Schulleitung klärt bei der Klassenlehrperson ab und beurteilt mit ihr zusammen, ob eine Verlängerung der Therapie unterstützt wird. Weitere Verlängerungen bedürfen jeweils eines Gesuchs durch die Eltern und des aktuellen Therapieberichts.
• Versäumte Therapiestunden werden nicht subventioniert.
• Wird das Vorgehen, wie oben beschrieben, nicht eingehalten, übernimmt die Gemeinde keine Kosten und die Eltern schulden die Beträge vollumfänglich selbst. 20240501

 

Einschulung KindergartenNach oben

Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulpflicht. Stichtag für die Einschulung ist der 31. Juli. Wenn Ihr Kind bis zum Stichtag des Jahres das 4. Altersjahr erreicht hat, erhalten Sie vom Schulsekretariat im Januar/Februar die Anmeldeunterlagen für den Besuch des 1. Kindergartenjahres (5-Jährige) ab August des Schuljahres.
Anfang April findet ein Informationsabend statt, an welchem Sie über die Gepflogenheiten im Kindergarten und die Vorbereitungen zum Kindergartenbesuch informiert werden.Die Einladung dazu verhalten Sie mit den Anmeldeunterlagen. Ende Mai, anfangs Juni erhalten Sie die definitive Kindergartenzuteilung. Ende Juni sind Sie und Ihr Kind an einem Nachmittag zu einem Kindergartenbesuch eingeladen.

Reduzierter Kindergartenunterricht pro Quartal: Sie als Eltern haben die Wahl, ob Ihr Kind nur 4 Tage oder aber bereits 5 Tage pro Woche in den Kindergarten gehen soll oder nicht. Wenn Sie das Gefühl haben, für Ihr Kind sind 5 Tage zu Beginn zuviel, so müssen Sie dies bereits Ende Juni bekanntgeben. Ihr Kind hat dann jeweils im betreffenden Quartal am Mittwoch keinen Kindergarten.
Anmeldeformular Freiwillige Reduktion:

Dokument: Freiwillige_Reduktion_Kiga-Unterricht_6.22.pdf (pdf, 317.3 kB)

Einschulung PrimarschuleNach oben

Die Kindergärtnerin empfiehlt auf Grund ihrer Beobachtungen im Kindergarten die Kinder in die jeweilige nächste Stufe. Je nach Reife des Kindes lautet die Empfehlung 1. Primarklasse oder Einschulungsklasse (=1. Klasse in 2 Jahren).
Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen und gelangt anschliessend an das Leitungsteam der Schule, welches schlussendlich einen Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
Die Entscheidung fällt Ende März/Anfang April.
Ende Mai/Anfang Juni wird den Eltern die definitive Klassenzuteilung mitgeteilt.
Ende Juni gibt es für die zukünftigen 1. Klässler/-innen einen Besuchsnachmittag in der Schule.

Elektro-TrendfahrzeugeNach oben

Sehr geehrte Eltern

Wir stellen Ihnen hier einen Flyer der Stadtpolizei Baden auf unsere Homepage, die Ihnen Fragen zu diesen Elektro-Trendfahrzeugen beantworten kann und hoffentlich hilft, dass sich Nutzer an die geltenden Regelungen halten, die nicht immer allen klar sind.

 

Dokument: Elektro_Trendfahrzeuge2.pdf (pdf, 411.1 kB)

Elternabend / ElterngesprächeNach oben

Lehrpersonen haben die Eltern/Erziehungsberechtigte über das Unterrichtsgeschehen, die Schülerleistungen, Anlässe, Schulreisen, Klassenlager etc. zu informieren.
Umgekehrt haben auch die Eltern/Erziehungsberechtigte die Lehrpersonen über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, zu informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.
Elternabende sind bei Lehrpersonen- oder Stufenwechsel obligatorisch und werden meistens zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. In den übrigen Fällen können anstelle von Elternabenden auch Einzelgespräche mit allen Eltern erfolgen.
Suchen Sie von sich aus immer den direkten Kontakt mit der Lehrperson!

Elterngruppe GebenstorfNach oben

Wir sind eine Gruppe engagierter Eltern, die in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde die Schule und die Eltern in ihren Aufgaben unterstützen.
Aktuelles Thema: Eintritt Kindergarten / Einschulung
Möchten Sie gerne mitarbeiten in unserer Gruppe? Wir freuen uns über neue Gesichter.
Melden Sie sich per E-Mail: elterngruppe-5412@gmx.ch

Dokument: Elternbrief_Endversion.pdf (pdf, 83.5 kB)

Erreichbarkeit der LehrpersonenNach oben

Während der Unterrichtszeit sind die Lehrpersonen telefonisch nicht erreichbar. Bitte benutzen Sie die Pausen von 10.00 - 10.15 Uhr und von 15.05 - 15.20 Uhr.
Die privaten Telefonnummern der Lehrpersonen sind auf den Stundenplänen ersichtlich, die Sie vor Schuljahresbeginn erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, die Lehrpersonen per Klapp oder Mail zu kontaktieren.

FeriengesucheNach oben

Siehe unter "Urlaub".

Ferienpass HerbstferienNach oben

Der Ferienpass in den Herbstferien wird von engagierten Frauen aus der Bevölkerung organisiert. Genauere Informationen finden Sie direkt hier:
http://www.ferienpass-gebenstorf.ch/

FerienplanNach oben

Den Ferienplan der Schule finden Sie unter der Rubrik Schule auf dieser Homepage.

Freiwillige Reduktion Kindergarten-UnterrichtNach oben

Reduzierter Kindergartenunterricht pro Quartal: Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im ersten Kindergartenjahr quartalsweise von einem Halbtag (Mittwochmorgen) zu dispensieren.

Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus und reichen Sie es vor Quartalsende an die Schulleitung ein, so dass Ihr Kind im darauffolgenden Quartal am Mittwoch keinen Unterricht hat.

Anmeldeformular Freiwillige Reduktion:

Dokument: Freiwillige_Reduktion_Kiga-Unterricht_6.22.pdf (pdf, 304.5 kB)

KlassenlagerNach oben

Während der Mittelstufe (4. – 6. Klasse) hat jede Klasse Anrecht auf ein einwöchiges Klassenlager.
Aus pädagogischen Gründen kann die Kleinklasse Unter-/Mittelstufe jährlich mehrtägige (max. 1 Woche dauernde) Klassenlager durchführen. Die Kleinklasse der Oberstufe kann ebenfalls jährlich ein Klassenlager durchführen.
Die Oberstufe (1. - 3. Klasse Real- und 1. – 3. Klasse Sekundarschule) führen ein einwöchiges Klassenlager durch (1 Woche = 5 Tage), in der Regel während der 2. Klasse.

Die verantwortliche Klassenlehrperson entscheidet über Planung und Durchführung des Lagers.
Die Teilnahme an Lagerwochen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden (Kantonsverfassung §28 und §35). Nicht Teilnehmende sind in dieser Zeit einer anderen Lehrperson zuzuweisen.

An die Lagerkosten haben die Eltern pro Kind für eine Woche (5 Tage) einen fixen Betrag von Fr. 125.— zu leisten. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von max. Fr. 190.— pro Schüler/-in.
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert.
Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag.

Krankheit LehrpersonNach oben

Die Schüler/-innen werden via Klapp informiert.

Im Kindergarten fällt der Unterricht aus, es sei denn, es sind am betreffenden Tag 2 Kindergärtnerinnen anwesend.
An der Schule: Bei längerem Ausfall der Klassenlehrperson haben die Schüler/-innen die ersten zwei Tage frei. Am dritten Tag kommen sie um 10.15 Uhr zur Schule und werden von der stellvertretenden Lehrperson zwei Stunden unterrichtet. Die Schüler/-innen erhalten die Information, wie der Unterricht an den folgenden Tagen reduziert stattfinden wird.
Wir versuchen, den Ausfall so gering wie möglich zu halten. Kann bereits am ersten Tag eine Stellvertretung sichergestellt werden, fällt kein Unterricht aus.

Wenn ein Kind während der Krankheit der Lehrperson nicht betreut werden kann, besucht es den Unterricht in einer anderen Klasse. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson vorher.
Wenn auf der Oberstufe die Klassenlehrperson ausfällt, findet der Unterricht bei Fachlehrpersonen trotzdem statt - auch wenn es sich dabei nur um eine einzelne Lektion am Tag handelt.
Wenn Fachlehrpersonen wegen Krankheit unpässlich sind, können die Unterrichtsstunden ausfallen.

Krankmeldung Kinder/JugendlicheNach oben

• Krankmeldungen von Kindern und Jugendlichen bitte über die Absenzenfunktion in Klapp melden.
• Geben Sie doch Ihrem Kind gleich am Tag des Wiedererscheinens in der Schule die schriftliche, von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit.

Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur HSKNach oben

In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Gute Kenntnisse der Muttersprache sind beim Deutschlernen, für den Auf­bau der eigenen Identität, für den Kontakt mit den Verwandten sowie eine allfäl­lige Rückkehr von zentraler Bedeutung. Träger der Kurse sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine.
HSK-Kurse finden ab der zweiten Primarklasse statt. Es ist aber auch im Verlauf der weiteren Schulzeit zu Beginn jedes Schuljahres möglich, neu in die Kurse einzutreten.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt unten oder auf der Homepage des Kantons Aargau unter www.schulen-aargau.ch/kanton/Unterricht-Schulbetrieb/schule_interkulturelles/hsk/Pages/hsk_anmeldung.aspx
Anmeldung: Die Anmeldungen erhalten die Schüler/-innen der 1. Primarklassen im Februar von den Klassenlehrpersonen.
Anmeldetermin: März Die Anmeldung senden die Eltern direkt an die im Formular angegebene Adresse.

Dokument: HSK_Kurse_in_Heimatlicher_Sprache_und_Kultur_5.pdf (pdf, 23.4 kB)

LegasthenieNach oben

Die Legasthenietherapie wird an der Schule Gebenstorf angeboten.
Leseverständnis, Lesefähigkeit, das schriftliche Formulieren und das Erlernen der Rechtschreibung sind beeinträchtigt.
Treten diese Schwierigkeiten über längere Zeit und gehäuft auf, ist es wichtig zu klären, ob eine Legasthenie vorliegt.
Vorgängig sollten die Seh- und die Hörfähigkeit fachlich überprüft werden.

Abklärungsstelle ist in der Regel die Legasthenietherapeutin vor Ort.
Melden Sie sich doch direkt bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer Ihres Kindes, wenn Sie den Verdacht auf einen Bedarf haben. Die Abklärung ist kostenlos.
Wird eine Legasthenie diagnostiziert, wird sobald möglich mit der Therapie begonnen (es existiert eine Warteliste).
Die Legasthenie-Therapeutin fördert das Kind in der Standardsprache
- im Lesen
- in der Rechtschreibung
- im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- in der Grammatik
Sie bezieht u.a. die folgenden Bereiche mit ein :
- visuelles und auditives Wahrnehmungstraining
- Merkfähigkeit
- Serialität
- Konzentrationstraining
- Raumorientierung
Sie vermittelt Lernstrategien und Arbeitstechniken und obgenannte Trainings in Zusammenarbeit mit den Eltern.
Abklärung als auch Therapie sind für die Eltern kostenlos.
Die Legasthenie-Therapeutin untersteht der Schweigepflicht.

LehrplanNach oben

Für die Schule Gebenstorf gilt grundsätzlich der Lehrplan der Volksschule Aargau. Wer nähere Informationen wünscht, kann sich hier informieren:
www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/unterricht_schulbetrieb/unterricht_schulbetrieb.jsp

LogopädieNach oben

Die Logopädie befasst sich mit Problemen

  • der Sprache, z.B. verzögerte Sprachentwicklung, Grammatikprobleme (z.B. falsche Wortreihenfolge, „Telegrammstil“) oder Lese-Rechtschreibschwäche. Da an der Schule Gebenstorf eine Legasthenietherapeutin angestellt ist, wird die geschriebene Sprache von ihr therapiert. (-> Legasthenie)
  • der Artikulation (z. B. unverständliches Sprechen, Lautersetzungen oder auslassen von Lauten)
  • des Redeflusses (z. B. Stottern)
  • der Stimme (z.B. andauernde Heiserkeit)
  • des Schluckens (z.B. kleinkindliches Schluckmuster bei offenem Biss)
In erster Linie sind es die Eltern, welche das Kind zur logopädischen Abklärung anmelden. Mit Ihrem Einverständnis können auch Lehrpersonen, Kindergärtnerinnen, Psychologen, Kinderärzte und andere Fachpersonen ein Kind anmelden.
(Es besteht eine Warteliste).

Jeweils im Herbst führt die Logopädin Reihenuntersuchungen im 2. Kindergarten durch. Mit Ihrem Einverständnis wird auch Ihr Kind erfasst. Sie werden bezüglich der Reihenuntersuchung schriftlich benachrichtigt und genauer informiert.

Für Kinder ab zwei Jahren bis zum Kindergarteneintritt sind besondere Zentren im Kanton zuständig für die Abklärung und die Therapie. Für Gebenstorf ist die Zweigstelle Neuenhof zuständig. Unter folgendem Link kann man sich dort anmelden:
http://www.stiftungnetz.ch/zweigstelle_neuenhof.html

Abklärung als auch Therapie sind für die Eltern kostenlos.
Die Logopädinnen und Logopäden in den Schulgemeinden behandeln Kinder ab dem Kindergartenalter.
Für eine Abklärung ab dem Kindergarteneintritt melden Sie sich auf dem Schulsektretariat 056 201 70 51.

Mittagstisch GebenstorfNach oben

Sie können Ihre Kinder an den Mittagstisch anmelden. Hier können sie eine warme Mahlzeit einnehmen und unter Aufsicht spielen, bis sie wieder zur Schule gehen. Die Schule pflegt einen engen Kontakt mit den Tagesstrukturen Gebenstorf.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gebenstorf.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail/detail.php?i=111&highlight=Tagesstrukturen

ProjektwocheNach oben

Was vor ein paar Jahren verschiedentlich ausprobiert wurde, ist inzwischen zu einem festen Bestandteil unseres Jahresprogramms geworden: Eine klassen- und stufenübergreifende Projektwoche für die ganze Schule.
Sie findet jeweils gleich im Anschluss an die Frühlingsferien statt.

Das Angebot ist immer sehr vielfältig. Die Lehrpersonen bieten Kurse zu unterschiedlichsten Themen an: Basteln, werken, singen, tanzen, musizieren, malen, experimentieren, Natur erleben, Geschichten hören und erfinden, sportliche Aktivitäten, Theater, Schach, jassen, Fotoromane erstellen, Zeitung machen, etc.

Dies bringt eine willkommene Abwechslung in den normalen Schulalltag.
Aber nicht nur, dass wir uns eine Woche lang mit etwas beschäftigen können, was uns besonders Spass macht, wir lernen dabei auch andere Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen kennen. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft Möglichkeiten für neue Freundschaften.

Spezielle Kurse innerhalb dieses Rahmens sind das Schneesportlager für Oberstufen- und das Schneelager für Mittelstufenkinder. Diese werden in den Sportferien durchgeführt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien.

QualitätsleitbildNach oben

Das Qualitätsleitbild der Schule Gebenstorf finden Sie unter der Rubrik Schule.

Das CI-Leitbild finden Sie im Info-ABC weiter oben.

Quartalshalbtag/Paragraph 38Nach oben

Der Paragraph 38 des Schulgesetzes lautet:
„Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.
Auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Sorge haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal.“

Dabei gilt folgende Quartalseinteilung:

  • Sommer- bis Herbstferien
  • Herbst- bis Sportferien
  • Sport- bis Frühlingsferien
  • Frühlings- bis Sommerferien
Gesuche sind der Klassenlehrperson 2 Tage vor dem gewünschten freien Schulhalbtag schriftlich einzureichen.
Nicht bezogene Quartalshalbtage verfallen nach jedem Semester.
Mögliche Bezugsvarianten entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Dokument: Bezugsmoeglichkeiten_Q-Halbtage_2019_4.17.pdf (pdf, 38.6 kB)

Schneelager und SchneesportlagerNach oben

Seit Schuljahr 2005/06 werden als Bestandteil der Projektwoche, die in der 1. Woche nach den Frühlingsferien stattfindet, ein Schneelager für die Mittelstufe (4. - 6. Klasse) und ein Schneesportlager für die Oberstufe angeboten. Diese finden jedoch in den Sportferien statt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien.
Bei zu vielen Anmeldungen werden Schüler/innen der unteren Klassen gelost.

Das Schneelager wird durchgeführt, wenn mindestens 20 Schüler/-innen daran teilnehmen. Das Schneesportlager wird mit mindestens 30 Schüler/-innen durchgeführt. Schneemangel ist kein Hinderungsgrund.

An die Lagerkosten haben die Eltern einen einheitlichen Beitrag zu leisten:

Schneelager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 125.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 110.—

Schneesportlager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 285.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 245.—

Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie sowohl das Schneelager als auch das Schneesportlager besuchen, ist das älteste teilnehmende Kind als erstes Kind zu bezeichnen.

Beispiel: 2 Kinder Schneelager, 1 Kind Schneesportlager: = 2 x CHF 110.—. + 1 x CHF 285.—

Die Gemeinde beteiligt sich pro Kind mit folgenden Beiträgen:
Schneelager: max. CHF 190.—
Schneesportlager: max. CHF 180.—

Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung im November ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert.

Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag.

Allfällige Abmeldungen vom Lager haben vor dem 1. Dez. zu erfolgen. Bei Abmeldung nach dem 1. Dez. werden keine Lagerbeiträge mehr rückerstattet (ausgenommen Krankheit/Unfall, belegt mit einem Arztzeugnis).

Schnupperlehre KontrollblattNach oben

Dokument: Kontrollblatt_Schnupperlehren_6.21.pdf (pdf, 2640.5 kB)

Schnupperlehre UrlaubsgesuchNach oben

Dokument: Urlaubsgesuch_Schnupperlehre_6.20.pdf (pdf, 12.4 kB)

Schnupperlehren ReglementNach oben

Dokument: Reglement_Schnupperlehren_4.6.pdf (pdf, 48.5 kB)

Schnupperlehren Reglement KurzkonzeptNach oben

Dokument: Kurzkonzept_Schnupperlehren_3.26.pdf (pdf, 49.1 kB)

SchulbesucheNach oben

Elternbesuche sind an unserer Schule jederzeit möglich. Sie sind herzlich willkommen. Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher bei der Lehrperson an.

SchulbibliothekNach oben

Öffnungszeiten:

  • Montag   08.00-12.00 Uhr/ 13.00-17.30 Uhr (üblicherweise), in den Schulferien geschlossen
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen während der grossen Pause am Donnerstag in die Bibliothek.
  • Bei Absenzen der Bibliothekarin wird die Dauer der Abwesenheit den Lehrpersonen kommuniziert und ein Infozettel aufgehängt.
  • Ein klassenweiser Bibliotheksbesuch ist mit der Klassenlehrperson möglich.

Ausleihe:

  • Dauer 4 Wochen, 2x Möglichkeit zur Verlängerung um je 4 Wochen

Dokument: Mahnung_Rechnung_Schulbibliothek.pdf (pdf, 1264.6 kB)

Schulordnung der Schule GebenstorfNach oben

aktualisierte Version von 2021

Dokumente:Schulordnung_4.7_2021.pdf (pdf, 3106.1 kB)
Regelung_Gebrauch_persönlicher_elektronischer_Geräte_4.11.pdf (pdf, 339.2 kB)
Arealregeln_Brühl_und_Vogelsang_4.13.pdf (pdf, 380.8 kB)
Arealplan_Brühl_4.18.pdf (pdf, 2106.4 kB)

SchulreiseNach oben

An den Schulen von Gebenstorf werden alljährlich am Kindergarten und an der Unter- und Mittelstufe eintägige Schulreisen durchgeführt. Den Lehrpersonen der Oberstufe ist es freigestellt, ob sie ein- oder zweitägige Schulreisen durchführen.
Für Schulklassen, welche ein Klassenlager durchführen, entfällt die Schulreise.
Die Teilnahme an Schulreisen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden (Kantonsverfassung §28 und §35). Nicht Teilnehmende haben in dieser Zeit den Unterricht bei einer anderen Lehrperson zu besuchen.
Schulreisen haben den Sinn, die Schüler/-innen mit der engeren und weiteren Heimat vertraut zu machen. Sie müssen eine Wanderung einschliessen, deren Länge der physischen Konstitution der Schüler/-innen angepasst ist.

Die Elternbeiträge dürfen nicht höher sein als diejenigen der Gemeinde.
Die Gemeinde übernimmt die nachstehenden Schulreisebeiträge:

 

1./2./3. Klasse  CHF 16.65  pro Schüler/-in 5. Klasse  CHF 30.—  pro Schüler/-in
  6. Klasse  CHF 40.—  pro Schüler/-in
4. Klasse  CHF 25.—  pro Schüler/-in  7.-9. Klasse  CHF 50.—  pro Schüler/-in


2-tägige Schulreisen CHF 80.— pro Schüler/-in

 

Können Eltern den Schulreisebeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung mindestens 2 Woche vor Reisebeginn ein begründetes Gesuch um Übernahme des Elternbeitrages durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert.
Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag.

SchulsozialarbeitNach oben

Schüler/-innen, Eltern und Lehrpersonen sind eingeladen, von dieser Dienstleistung Gebrauch zu machen. Auch Ihnen stehen die Schulsozialarbeiterinnen bei Fragen zur Verfügung. Das Angebot ist kostenlos. Die Personen der Schulsozialarbeit unterstehen der Schweigepflicht.
Als Eltern erreichen Sie die Schulsozialarbeit unter folgenden Nummern:
Mo - Fr Frau Salome Nabholz: 079 269 57 02
Di / Fr Frau Lavinia Thoma: 079 324 04 72

Das Büro von Frau Nabholz und von Frau Thoma befindet sich in der Mehrzweckhalle Brühl, linker Eingang, 1. Büro links.

SchulsportNach oben

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, den freiwilligen Schulsport zu besuchen. Jeweils im Juni und im Dezember werden die Informationen und die Anmeldung per Klapp an die Eltern versandt.

 

Auskunft zum Schulsport erteilt Ihnen gerne Béatrice Frei (beatrice.frei@schule-gebenstorf.ch).

Schultypenwechsel innerhalb OberstufeNach oben

Normalerweise besuchen die Jugendlichen der Oberstufe die Schule im darauf folgenden Jahr weiterhin im selben Oberstufenschultyp (z.B. 1. Real -> 2. Real -> 3. Real).
Wenn auf Grund sehr guter Leistungen und diverser weiterer Kriterien bis jeweils Ende Februar ein Schultypenwechsel für ein Kind angezeigt ist, suchen die Lehrpersonen mit den Eltern das Gespräch und schlagen einen Wechsel vor (z.B. von der 1. Real in die 1. Sek.). Es kann aber auch sein, dass das Kind selber oder die Eltern einen Wechsel sehen. Dann müssen die Eltern von sich aus das Gespräch mit der Klassenlehrperson frühzeitig (z.B. Ende November) suchen, damit die Lehrperson überprüfen kann, ob dies machbar ist.
Schultypenwechsel bedingen einen Antrag seitens Klassenlehrperson und/oder Eltern und eine Empfehlung seitens der Klassenlehrperson für den Wechsel des Schultyps oder für den Verbleib im Schultyp. Diese Empfehlung geht anfangs März an das Leitungsteam der Schule, welches Mitte März den Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
In äusserst seltenen Fällen ist ein Schultypenwechsel von der 1. Real in die 1. Sek. bzw. von der 1. Sek. in die 1. Bez. bereits nach dem ersten Schulhalbjahr möglich ohne repetieren zu müssen. Ein entsprechendes Gesuch würde vom Leitungsteam bereits Ende Januar behandelt.
Rückversetzung (Abstufung z.B. 1. Sek. in 2. Real) und allenfalls Klassenwiederholung (1. Real in 1. Real, einzige Möglichkeit) werden auf Grund der Leistungen des Kindes mit der Jahrespromotion im Juni gefällt.

SchulwegNach oben

Kinder und Jegendliche von Gebenstorf sollten wenn immer möglich und bei jeder Witterung den Schulweg eigenständig zurücklegen. Für die Situation, dass Kindern ein zu langer Schulweg bevorsteht, hat der Gemeinderat ein Reglement erlassen, in welchem die Subventionierung von Schulbusabos durch die Gemeinde oder der Transport mit dem Maxitaxi geregelt ist.

Dokumente:Reglement_über_die_Schulwege.pdf (pdf, 1342.3 kB)
Einzugsgebiet_Brühl.png (png, 2241.1 kB)

Schwimmen PrimarstufeNach oben

Seit vielen Jahren ist Schwimmen ein Teil des Turnunterrichts.
Für alle Schüler/-innen der 2. Primarklassen wird ein 10-wöchiger Schwimmkurs durchgeführt, geleitet von einer ausgebildeten Schwimmlehrerin.
Die Schule Gebenstorf möchte damit allen Kindern ermöglichen, das Schwimmen richtig zu erlernen. Schwimmen hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und befähigt sie, sich auch im Wasser richtig zu verhalten.
Der Schwimmunterricht gilt als Unterrichtszeit und dauert eine ganze Stunde. Alle Kinder nehmen daran teil. Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt die Kosten für Kurs und Transport per MaxiTaxi. Die Eltern leisten einen kleinen Unkostenbeitrag von CHF 30.—.

Schüler/-innen der EK und der 3. - 6. Primar besuchen zudem zweimal pro Quartal das Hallen- oder Freibad in der Region.

StundenplanNach oben

Die Eltern erhalten ca. Anfang Juni den Stundenplan für das neue Schuljahr. Der Grundstundenplan des Kindergartens und der Primarschule ist unter Blockzeiten im Info-ABC ersichtlich.
rk20220329

Unfallversicherung der Schule GebenstorfNach oben

Im Kanton Aargau ist eine Schülerunfallversicherung für alle öffentlichen Schulen und Kindergärten obligatorisch. Es handelt sich dabei um eine Subsidiärdeckung, welche nur in Ergänzung zu einer Sozialversicherung und/oder Krankenkasse zum Tragen kommt. Von der Deckung der Schülerunfallversicherung ausgeschlossen sind allfällige Selbstbehalte oder Franchisen der Krankenversicherung.

Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder bei der eigenen Krankenkasse für die Folgen von Unfall und Krankheit zu versichern. Bei einem Unfall muss die Unfallmeldung an die Krankenkasse der Eltern erfolgen, welche den Schadenfall primär bearbeitet. Im Falle einer unfallbedingten Invalidität, Todesfall oder bei Leistungen die durch die Krankenkasse ausgeschlossen oder nur teilweise versichert sind, kann die Schülerunfallversicherung der Schule Gebenstorf beansprucht werden. In solchen Fällen ist die zuständige Schulleitung zu kontaktieren.

Die Schule Gebenstorf versichert sämtliche Schüler/-innen (Kindergarten, Primarschule, Oberstufe) mit folgenden Zusatzleistungen:

Heilungskosten          in Ergänzung zu einer Sozialversicherung oder Krankenkasse

Invaliditätskapital       CHF 275'000.00 mit einer  Progression von 350%

Todesfallkapital          CHF 5'000.00

Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die den versicherten Schüler / die versicherte Schülerin im Zusammenhang mit der Schule zustossen. Dies sind Unfälle:

  • während der Unterrichtsstunden (inkl. Musikschule und freiwilligem Sportunterricht) und der dazwischenliegenden Pausen und Freistunden auf dem Schulareal;
  • ausserhalb des Grundstücks des vom versicherten Schüler bewohnten Hauses auf dem direkten Weg zu und von der Schule, während der Zeit, die hierfür normalerweise benötigt wird; bei Veranstaltungen und Tätigkeiten ausserhalb der Schulgrundstücke auf dem direkten Weg zum Besammlungsort oder zum Ort der Tätigkeit und zurück, während der Zeit, die hierfür normalerweise benötigt wird;
  • bei der Einnahme der Mittagsverpflegung auf dem Schulareal oder in einem von der Schule zugewiesenen Lokal;
  • während von der Schule organisierten Veranstaltungen (Schulreisen, Klassenlager, Exkursionen, Diplom- und Abschlussreisen, Umzügen, Aufführungen und anderen Betätigungen), die sich im Rahmen von Schulgesetzgebung beziehungsweise Lehrplan halten oder durch die Schulleitung bewilligt werden können und unter Leitung von Lehrkräften oder anderen von der Schule beauftragten Aufsichtspersonen stattfinden;
  • bei Umzügen und Aufführungen (inkl. Proben) im Rahmen von Festen gilt der Versicherungsschutz nur, sofern die Schule daran offiziell beteiligt ist;
  • anlässlich der Konsultation der Schuldienste (Jugendpsychologischer und -psychiatrischer Dienst, Schul-, Berufs- und Laufbahnberatung, Schularzt, Schulzahnpflege).

Dies ist eine Kurzfassung zu den entsprechenden Versicherungsverträgen. Nur deren vollständiger Wortlaut inkl. die dazugehörenden Vertragsbedingungen sind rechtsverbindlich.  aktualisiert 16.3.2021

UrlaubNach oben

• Kurzurlaubsgesuche bis 3 Tage sind mindestens einen Monat, längere Urlaube mindestens 3 Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Sie werden nur aus wichtigen Gründen und als Ausnahme gewährt.
• Die Eltern sind angehalten, Ferien mit Schulkindern in die offiziellen Schulferienwochen zu legen.

Wahlfächer OberstufeNach oben

Die Anmeldung für die Wahl- und Wahlpflichtfächer auf der Oberstufe geschieht Ende Februar für das folgende Schuljahr. Sie ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Schule - Oberstufe dieser Homepage.

WegzugNach oben

Siehe unter "Abmeldung/Wegzug".

Übertritt Primarschule - OberstufeNach oben

Aufgrund diverser Kriterien und den Leistungen des Kindes in der 6. Klasse der Primarschule bis ca. Februar des Schuljahres empfiehlt die Klassenlehrperson die Kinder in die entsprechende Stufe der Oberstufe (Kleinklasse, Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule). Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen.
Der Anmeldetermin an die Oberstufe ist Ende Februar.
Das Leitungsteam der Schule fällt aufgrund der Empfehlungen und allfälliger Gespräche Anfang März den definitiven Laufbahnentscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Eine Leistungssteigerung oder eine Leistungsverminderung im 2. Halbjahr der 6. Klasse hat keinen Einfluss auf den Laufbahnentscheid des Leitungsteams!
Die Klassenzuteilung wird den Eltern Ende Mai/anfangs Juni mitgeteilt.

Zahnärztliche KontrolleNach oben

Gutscheinheft
Mit Eintritt in den Kindergarten erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Gutscheinheft für die jährliche Zahnkontrolle bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl im Kanton Aargau.
Das Heft bleibt im Besitz der Eltern.
Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Gemeinde übernommen. Bitte nehmen Sie das Gutscheinheft zur Kontrolluntersuchung mit, damit der Gutschein eingelöst werden kann.
Verlorengegangene Gutscheinhefte können beim Sekretariat ersetzt werden (Kosten CHF 5.—).

Zahnprophylaxe
Die Fachperson für die Zahnkontrolle besucht die Klasse Ihres Kindes im Kindergarten und in der 1. bis 6. Klasse viermal pro Jahr. Die Schüler/-innen werden dabei in einer systematischen Mundhygiene angeleitet. Dazu gehören insbesondere altersgerechte Zahnreinigungstechniken mit fluoridhaltigen Präparaten sowie die Vermittlung von gesundheitsfördernder Ernährung.

ZuzugNach oben

Siehe "Anmeldung bei Zuzug nach Gebenstorf".