Info-ABC
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Abmeldung/Wegzug
Melden Sie einen Wegzug aus Gebenstorf bitte frühzeitig
a) der Klassenlehrperson, damit diese eine Schülerüberweisung vornehmen kann,
b) dem Sekretariat (056 201 70 51) oder per E-Mail.Wir benötigen den genauen Wegzugstermin und die neue Wohnadresse, damit wir Ihr Kind/Ihre Kinder an der neuen Schule anmelden können.
056 201 70 51 oder E-Mail
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Absenzen von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe
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Adressänderung
Melden Sie Adressänderungen oder Änderungen von Telefonnummern bitte dem Sekretariat via E-Mail und informieren Sie die Klassenlehrperson.
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Anmeldeformulare
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Freiwillige Reduktion Kiga-UnterrichtFreiwillige-Reduktion-Kiga-Unterricht-6.22.pdf309,91 KB
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Hortstunden Schuljahr 2024/25 AnmeldungAnmeldung-Hortstunden.pdf289,81 KB
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Information Schulangebote 2024/25Information-Schulangebote-2024_25.pdf290,95 KB
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Tagesstrukturen Schuljahr 2024/25 AnmeldungAnmeldeformular-Tagesstrukturen-Schuljahr-2024-2025.pdf913,00 KB
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Anmeldung bei Zuzug nach Gebenstorf
Normalerweise erhalten wir von der ehemaligen Schule die Unterlagen. Dies kann jedoch sehr spät erfolgen.
Deshalb sind wir froh, wenn Sie als Eltern sich frühzeitig bei uns melden, damit wir die notwendigen Vorbereitungen zur Aufnahme Ihrer Kinder an der Schule Gebenstorf treffen können. Schreiben Sie uns eine E-mail.Wir benötigen:
- Name und Vornamen der Kinder
- Geburtsdaten der Kinder
- aktuellen Schulbesuch (Klasse, Stufe, Ort)
- aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer für Rückfragen
- Wohnadresse in Gebenstorf
Wir werden Ihnen die Klassenzuteilung mitteilen und die notwendigen schriftlichen Anmeldeunterlagen zustellen, die Sie uns so schnell wie möglich ausgefüllt zurücksenden.
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Beschwerde
Als Schule ist es uns bewusst, dass immer irgendwo Differenzen, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auftreten können. Wir versuchen diese so niederschwellig wie möglich im direkten Kontakt zu lösen. Damit verbunden ist auch die Bitte an Sie, bevor Sie ein Beschwerdeformular ausfüllen, zu prüfen, ob Sie diesen Grundsatz auch von sich aus so gehandhabt haben.
Je nach Art des Konflikts ist es ratsam, zuerst die Schulsozialarbeit einzuschalten.
Beschwerden sind für uns immer Teil der Qualitätssicherung. Sollten die direkten Gespräche stattgefunden haben, sich aber keine Lösung zeigen, sind Sie eingeladen, das Beschwerdeformular auszufüllen und an die nächsthöhere Instanz zu gelangen.
Es gilt der folgende Weg:- direkt mit Lehrperson
- Schulsozialarbeit
- Stufenleitung (Pausenplatzproblem, Konflikt mit Lehrperson wenn nicht direkt lösbar)
- Schulleitung (alle anderen Konflikte)
- Rechtsweg
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Blockzeiten
Blockzeiten (08:20 - 11:50 Uhr) bedeutet, dass die Kinder während dieser Zeiten in der Primarschule unterrichtet und betreut werden (Ausnahme: Krankheit der Lehrperson).
Für den Kindergarten gelten folgende Unterrichtszeiten:
Mo - Fr Morgen
08.05 - 08.20 Uhr
Eintreffen der Kinder
für 5- und 6-jährige
08.20 - 11.40 Uhr
Unterricht
11.40 - 11.55 Uhr
Verabschiedung der Kinder
Di oder Do Nachmittag
13.20 - 13.30 Uhr
Eintreffen der Kinder
für 5-jährige Di-, für 6-jährige Do-Nachmittag
13.30 - 15.00 Uhr
Unterricht
15.00 - 15.05 Uhr
Verabschiedung der Kinder
Für die PrimarschülerInnen heisst dies:
1. bis 3. Klasse
08.05 - 08.20 Uhr
Eintreffen der Kinder
1. bis 4. Klasse
08.20 - 11.50 Uhr
Unterricht
an 2 - 4 Nachmittagen
13.30 - 15.05 Uhr
Unterricht
bzw.
14.20 - 16.05 Uhr
Unterricht
Die PrimarschülerInnen der 1. - 3. Klassen können bereits um 08.00 Uhr - 08.15 Uhr im Schulzimmer eintreffen. Die Lehrperson wird dies am Elternabend jeweils bekannt geben.
Weitere Unterrichtsstunden am Nachmittag sind durchaus möglich, vorwiegend in der 3. - 6. Klasse der Primarschule. Die 5. und 6. Klassen können bereits einzelne Unterrichtsstunden ab 07.30 Uhr haben.
Das Blockzeitenmodell von Gebenstorf wird von der Gemeinde finanziell unterstützt und gewährleistet dadurch den Halbklassenunterricht am Morgen. Die Kinder müssen oder dürfen die betreuten Stunden am Morgen besuchen (siehe auch unter Betreuung).rk20220328
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CI-Leitbild
Hier können Sie das Leitbild der Schule Gebenstorf herunterladen. Es ist ein sogenanntes CI-Leitbild. "CI" steht für Corporate Identity. Es ist das eigentliche Leitbild der Schule Gebenstorf.
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Deutschkurs für Erwachsene
Wir wissen es längst: Die Integration gelingt umso besser, wenn Mütter und Väter Deutsch lernen.
Deshalb gelangen wir mit der Bitte an Sie, dass Sie sich für einen Deutschkurs für Erwachsene in der näheren Umgebung anmelden, sollten Sie der Sprache nicht mächtig sein.
Lernen Sie Deutsch, für sich und Ihrem Kind zuliebe!
Informationen für Kurse in Baden oder Brugg finden Sie hier:
https://www.integrationaargau.ch/angebote
Auch diese Seite kann Ihnen sehr hilfreich sein in verschiedenen Sprachen:
http://www.hallo-aargau.ch/ -
Dolmetscher/-innen
Wenn die Schule für ein Elterngespräch den Einsatz eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin wünscht, kommt die Schule für die Kosten des Dolmetschereinsatzes auf. Bringen die Eltern eine Person (zur Übersetzung) zum Elterngespräch mit, gehen die Auslagen zu ihren Lasten.
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Einschulung Kindergarten
Im November findet ein Informationsabend statt, an welchem Sie über die Gepflogenheiten im Kindergarten und die Vorbereitungen zum Kindergartenbesuch informiert werden. Die Einladung dazu erhalten Sie per Post.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulpflicht. Stichtag für die Einschulung ist der 31. Juli. Wenn Ihr Kind bis zum Stichtag des Jahres das 4. Altersjahr erreicht hat, erhalten Sie vom Schulsekretariat im Januar die Anmeldeunterlagen für den Besuch des 1. Kindergartenjahres (5-Jährige) ab August des Schuljahres.
Ende Mai, anfangs Juni erhalten Sie die definitive Kindergartenzuteilung. Ende Juni sind Sie und Ihr Kind an einem Nachmittag zu einem Kindergartenbesuch eingeladen.
Reduzierter Unterricht im 1. Kindergartenjahr pro Quartal: Sie als Eltern haben die Wahl, ob Ihr Kind nur 4 Tage oder aber bereits 5 Tage pro Woche in den Kindergarten gehen soll oder nicht. Wenn Sie das Gefühl haben, für Ihr Kind sind 5 Tage zu Beginn zuviel, so müssen Sie dies bereits Ende Juni bekanntgeben. Ihr Kind hat dann jeweils im betreffenden Quartal am Mittwoch keinen Kindergarten.
Anmeldeformular Freiwillige Reduktion:-
Freiwillige Reduktion Kindergarten-Unterricht
Reduzierter Kindergartenunterricht pro Quartal: Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im ersten Kindergartenjahr quartalsweise von einem Halbtag (Mittwochmorgen) zu dispensieren.
Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus und reichen Sie es vor Quartalsende an die Schulleitung ein, so dass Ihr Kind im darauffolgenden Quartal am Mittwoch keinen Unterricht hat.
Anmeldeformular Freiwillige Reduktion:
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Einschulung Primarschule
Die Kindergärtnerin empfiehlt auf Grund ihrer Beobachtungen im Kindergarten die Kinder in die jeweilige nächste Stufe. Je nach Reife des Kindes lautet die Empfehlung 1. Primarklasse oder Einschulungsklasse (=1. Klasse in 2 Jahren).
Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen und gelangt anschliessend an das Leitungsteam der Schule, welches schlussendlich einen Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
Die Entscheidung fällt Ende März/Anfang April.
Ende Mai/Anfang Juni wird den Eltern die definitive Klassenzuteilung mitgeteilt.
Ende Juni gibt es für die zukünftigen 1. Klässler/-innen einen Besuchsnachmittag in der Schule.
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Elektro-Trendfahrzeuge
Wir stellen Ihnen hier einen Flyer der Stadtpolizei Baden auf unsere Homepage, die Ihnen Fragen zu diesen Elektro-Trendfahrzeugen beantworten kann und hoffentlich hilft, dass sich Nutzer an die geltenden Regelungen halten, die nicht immer allen klar sind.
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Elternabend / Elterngespräche
Lehrpersonen informieren die Eltern/Erziehungsberechtigte über das Unterrichtsgeschehen, die Schülerleistungen, Anlässe, Schulreisen, Klassenlager...
Elternabende sind bei Lehrpersonen- oder Stufenwechsel obligatorisch und werden meistens zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. In den übrigen Fällen können anstelle von Elternabenden auch Einzelgespräche mit allen Eltern erfolgen.
Bei Fragen suchen Sie von sich aus immer den direkten Kontakt mit der Lehrperson.
Bitte informieren Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte den Lehrpersonen über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen. Vor allem, wenn dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.
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Elterngruppe Gebenstorf
Wir sind eine Gruppe engagierter Eltern, die in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde die Schule und die Eltern in ihren Aufgaben unterstützen.
Möchten Sie gerne mitarbeiten in unserer Gruppe? Wir freuen uns über neue Gesichter.
Melden Sie sich per E-Mail. -
Feriengesuche
Siehe unter "Urlaub"
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Ferienpass Herbstferien
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Ferienplan
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Freiwillige Reduktion Kindergarten-Unterricht
Reduzierter Kindergartenunterricht pro Quartal: Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im ersten Kindergartenjahr quartalsweise von einem Halbtag (Mittwochmorgen) zu dispensieren.
Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus und reichen Sie es vor Quartalsende an die Schulleitung ein, so dass Ihr Kind im darauffolgenden Quartal am Mittwoch keinen Unterricht hat.
Anmeldeformular Freiwillige Reduktion: -
Klassenlager
Während der Mittelstufe (4. – 6. Klasse) hat jede Klasse Anrecht auf ein einwöchiges Klassenlager.
Aus pädagogischen Gründen kann die Kleinklasse Unter-/Mittelstufe jährlich mehrtägige (max. 1 Woche dauernde) Klassenlager durchführen. Die Kleinklasse der Oberstufe kann ebenfalls jährlich ein Klassenlager durchführen. Die Oberstufe (1. - 3. Klasse Real- und 1. – 3. Klasse Sekundarschule) führen ein einwöchiges Klassenlager durch (1 Woche = 5 Tage), in der Regel während der 2. Klasse.
Die verantwortliche Klassenlehrperson entscheidet über Planung und Durchführung des Lagers.
Die Teilnahme an Lagerwochen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden. Nicht Teilnehmende sind in dieser Zeit einer anderen Lehrperson zuzuweisen.
An die Lagerkosten haben die Eltern pro Kind für eine Woche (5 Tage) einen fixen Betrag von Fr. 125.— zu leisten. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von max. Fr. 190.— pro Schüler/-in.
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert. Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag. -
Krankheit Lehrperson
Die Eltern werden via Klapp informiert.
Im Kindergarten fällt der Unterricht aus, es sei denn, es sind am betreffenden Tag 2 Kindergärtnerinnen anwesend.An der Schule suchen wir so schnell als möglich eine Lösung und kommunizieren diese ebenfalls per Klapp.
Wenn ein Kind während der Krankheit der Lehrperson nicht betreut werden kann, besucht es den Unterricht in einer anderen Klasse. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson vorher.
Wenn auf der Oberstufe die Klassenlehrperson ausfällt, findet der Unterricht bei Fachlehrpersonen trotzdem statt - auch wenn es sich dabei nur um eine einzelne Lektion am Tag handelt.
Wenn Fachlehrpersonen wegen Krankheit unpässlich sind, können die Unterrichtsstunden ausfallen.
Wir versuchen, den Ausfall so gering wie möglich zu halten.
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Krankmeldung Kinder/Jugendliche
- Krankmeldungen von Kindern und Jugendlichen bitte über die Absenzenfunktion in Klapp melden.
- Geben Sie doch Ihrem Kind gleich am Tag des Wiedererscheinens in der Schule die schriftliche, von Ihnen unterschriebene Entschuldigung mit.
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Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur HSK
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Gute Kenntnisse der Muttersprache sind beim Deutschlernen, für den Aufbau der eigenen Identität, für den Kontakt mit den Verwandten sowie eine allfällige Rückkehr von zentraler Bedeutung. Träger der Kurse sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine.
HSK-Kurse finden ab der zweiten Primarklasse statt. Es ist aber auch im Verlauf der weiteren Schulzeit zu Beginn jedes Schuljahres möglich, neu in die Kurse einzutreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau unter www.schulen-aargau.ch
Anmeldung: Die Unterlagen erhalten die Schüler/-innen der 1. Primarklassen im Februar von den Klassenlehrpersonen. Die Anmeldung senden die Eltern direkt an die im Formular angegebene Adresse.
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Lehrplan
Für die Schule Gebenstorf gilt grundsätzlich der Lehrplan der Volksschule Aargau. Wer nähere Informationen wünscht, kann sich hier informieren:
www.ag.ch -
Projektwoche
Was vor ein paar Jahren verschiedentlich ausprobiert wurde, ist inzwischen zu einem festen Bestandteil unseres Jahresprogramms geworden: Eine klassen- und/oder stufenübergreifende Projektwoche für die ganze Schule. Sie findet jeweils gleich im Anschluss an die Frühlingsferien statt.
Das Angebot ist immer sehr vielfältig. Die Lehrpersonen bieten Kurse zu unterschiedlichsten Themen an: Basteln, werken, singen, tanzen, musizieren, malen, experimentieren, Natur erleben, Geschichten hören und erfinden, sportliche Aktivitäten, Theater, Schach, jassen, Fotoromane erstellen, Zeitung machen, etc.
Dies bringt eine willkommene Abwechslung in den normalen Schulalltag. Aber nicht nur, dass wir uns eine Woche lang mit etwas beschäftigen können, was uns besonders Spass macht, wir lernen dabei auch andere Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen kennen. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft Möglichkeiten für neue Freundschaften.
Spezielle Kurse innerhalb dieses Rahmens sind die Schneesportlager und das Schneelager für die Mittel- und Oberstufe. Diese werden in den Sportferien durchgeführt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien. -
Quartalshalbtag/Paragraph 38
Der Paragraph 38 des Schulgesetzes lautet:
„Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.
Auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Sorge haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal.“
Dabei gilt folgende Quartalseinteilung- Sommer- bis Herbstferien
- Herbst- bis Sportferien
- Sport- bis Frühlingsferien
- Frühlings- bis Sommerferien
Gesuche sind der Klassenlehrperson 2 Tage vor dem gewünschten freien Schulhalbtag schriftlich einzureichen.
Nicht bezogene Quartalshalbtage verfallen nach jedem Semester.
Es können max. 2 Q-Halbtage zu einem ganzen Schultag zusammen bezogen werden. Mögliche Bezugsvarianten entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
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Schneelager und Schneesportlager
Als Bestandteil der Projektwoche, welche in der 1. Woche nach den Frühlingsferien stattfindet, werden ein Schneelager (4. - 6. Klasse), ein Schneesportlager (5. - 7. Klasse) und ein Schneesportlager (7. - 9. Klasse) angeboten. Diese finden jedoch in den Sportferien statt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien. Bei zu vielen Anmeldungen werden Schüler/innen der unteren Klassen gelost.
Das Schneelager wird durchgeführt, wenn mindestens 20 Schüler/-innen daran teilnehmen. Das Schneesportlager wird mit mindestens 30 Schüler/-innen durchgeführt. Schneemangel ist kein Hinderungsgrund.
An die Lagerkosten haben die Eltern einen einheitlichen Beitrag zu leisten:
Schneelager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 125.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 110.—
Schneesportlager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 285.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 245.—
Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie sowohl das Schneelager als auch das Schneesportlager besuchen, ist das älteste teilnehmende Kind als erstes Kind zu bezeichnen.
Beispiel: 2 Kinder Schneelager, 1 Kind Schneesportlager: = 2 x CHF 110.—. + 1 x CHF 285.—
Die Gemeinde beteiligt sich (neben Rekognoszierungs-, Organisations- und Leiterkosten) pro Kind mit folgenden zusätzlichen Beiträgen:
Schneelager: max. CHF 190.—
Schneesportlager: max. CHF 180.—
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung im November ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert.
Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag.
Allfällige Abmeldungen vom Lager haben vor dem 1. Dez. zu erfolgen. Bei Abmeldung nach dem 1. Dez. werden keine Lagerbeiträge mehr rückerstattet (ausgenommen Krankheit/Unfall, belegt mit einem Arztzeugnis). -
Schnupperlehre
Schnupperlehre
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Schulbesuche
Drei offizielle Besuchstage werden pro Jahr angeboten. Daneben sind Elternbesuche an unserer Schule jederzeit möglich. Sie sind herzlich willkommen.
Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher bei der Lehrperson an und achten Sie während dem Besuch auf folgende Hinweise:
• Schalten Sie bitte Ihr Handy auf stumm
• Verzichten Sie auf Ton-, Bild- bzw. Videoaufnahmen.
• Sie helfen uns, wenn Sie sich im Unterricht ruhig verhalten.
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Schulbibliothek
Öffnungszeiten:
Montag 08.00-12.00 Uhr/ 13.00-17.30 Uhr (üblicherweise)In den Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen.
Bei Absenzen der Bibliothekarin wird die Dauer der Abwesenheit den Lehrpersonen kommuniziert und ein Infozettel aufgehängt.
Ein klassenweiser Bibliotheksbesuch ist mit der Klassenlehrperson möglich.
Ausleihe:
Dauer: 4 Wochen, 2 x Möglichkeit zur Verlängerung um je 4 WochenMahnungen werden per Klapp versendet.
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Schulordnung der Schule Gebenstorf
aktualisierte Version von 2021
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Arealplan Brühl 4.18Arealplan_Bru776hl_4.18.pdf2,01 MB
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Arealregeln Brühl und Vogelsang 4.13Arealregeln_Bru776hl_und_Vogelsang_4.13.pdf371,92 KB
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Regelung Gebrauch persönlicher elektronischer Geräte 4.11Regelung_Gebrauch_perso776nlicher_elektronischer_Gera776te_4.11.pdf331,29 KB
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Schulordnung 4.7Schulordnung_4.7_2021.pdf2,96 MB
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Schulreise
An den Schulen von Gebenstorf werden alljährlich am Kindergarten und an der Unter- und Mittelstufe eintägige Schulreisen durchgeführt. Den Lehrpersonen der Oberstufe ist es freigestellt, ob sie ein- oder zweitägige Schulreisen durchführen.
Für Schulklassen, welche ein Klassenlager durchführen, entfällt die Schulreise.
Die Teilnahme an Schulreisen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden. Nicht Teilnehmende haben in dieser Zeit den Unterricht bei einer anderen Lehrperson zu besuchen.
Schulreisen haben den Sinn, die Schüler/-innen mit der engeren und weiteren Heimat vertraut zu machen. Sie müssen eine Wanderung einschliessen, deren Länge der physischen Konstitution der Schüler/-innen angepasst ist.
Die Gemeinde übernimmt die nachstehenden Schulreisebeiträge:
1./2./3. Klasse CHF 16.65 pro Schüler/-in 5. Klasse CHF 30.— pro Schüler/-in
6. Klasse CHF 40.— pro Schüler/-in
4. Klasse CHF 25.— pro Schüler/-in 7.-9. Klasse CHF 50.— pro Schüler/-in
2-tägige Schulreisen CHF 80.— pro Schüler/-in -
Schultypenwechsel innerhalb Oberstufe
Normalerweise besuchen die Jugendlichen der Oberstufe die Schule im darauf folgenden Jahr weiterhin im selben Oberstufenschultyp (z.B. 1. Real -> 2. Real -> 3. Real).
Wenn auf Grund sehr guter Leistungen und diverser weiterer Kriterien bis jeweils Ende Februar ein Schultypenwechsel für ein Kind angezeigt ist, suchen die Lehrpersonen mit den Eltern das Gespräch und schlagen einen Wechsel vor (z.B. von der 1. Real in die 1. Sek.). Es kann aber auch sein, dass das Kind selber oder die Eltern einen Wechsel sehen. Dann müssen die Eltern von sich aus das Gespräch mit der Klassenlehrperson frühzeitig (z.B. Ende November) suchen, damit die Lehrperson überprüfen kann, ob dies machbar ist.
Schultypenwechsel bedingen einen Antrag seitens Klassenlehrperson und/oder Eltern und eine Empfehlung seitens der Klassenlehrperson für den Wechsel des Schultyps oder für den Verbleib im Schultyp. Diese Empfehlung geht anfangs März an das Leitungsteam der Schule, welches Mitte März den Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
In äusserst seltenen Fällen ist ein Schultypenwechsel von der 1. Real in die 1. Sek. bzw. von der 1. Sek. in die 1. Bez. bereits nach dem ersten Schulhalbjahr möglich ohne repetieren zu müssen. Ein entsprechendes Gesuch würde vom Leitungsteam bereits Ende Januar behandelt.
Rückversetzung (Abstufung z.B. 1. Sek. in 2. Real) und allenfalls Klassenwiederholung (1. Real in 1. Real, einzige Möglichkeit) werden auf Grund der Leistungen des Kindes mit der Jahrespromotion im Juni gefällt. -
Schulweg
Kinder und Jegendliche von Gebenstorf sollten wenn immer möglich und bei jeder Witterung den Schulweg eigenständig zurücklegen. Für die Situation, dass Kindern ein zu langer Schulweg bevorsteht, hat der Gemeinderat ein Reglement erlassen, in welchem die Subventionierung von Schulbusabos durch die Gemeinde oder der Transport mit dem Maxitaxi geregelt ist.
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Schwimmen Primarstufe
Seit vielen Jahren ist Schwimmen ein Teil des Turnunterrichts. Für alle Schüler/-innen der 2. Primarklassen wird ein 10-wöchiger Schwimmkurs durchgeführt, geleitet von einer ausgebildeten Schwimmlehrerin.
Die Schule Gebenstorf möchte damit allen Kindern ermöglichen, das Schwimmen richtig zu erlernen. Schwimmen hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und befähigt sie, sich auch im Wasser richtig zu verhalten.
Der Schwimmunterricht gilt als Unterrichtszeit und dauert eine ganze Stunde. Alle Kinder nehmen daran teil. Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt die Kosten für Kurs und Transport per MaxiTaxi.
Schüler/-innen der EK und der 3. - 6. Primar besuchen zudem zweimal pro Quartal das Hallen- oder Freibad in der Region. -
Stundenplan
Die Eltern erhalten ca. Anfang Juni den Stundenplan für das neue Schuljahr. Der Grundstundenplan des Kindergartens und der Primarschule ist unter Blockzeiten im Info-ABC ersichtlich.
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Übertritt Primarschule - Oberstufe
Aufgrund diverser Kriterien und den Leistungen des Kindes in der 6. Klasse der Primarschule bis ca. Februar des Schuljahres empfiehlt die Klassenlehrperson die Kinder in die entsprechende Stufe der Oberstufe (Kleinklasse, Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule). Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen.
Der Anmeldetermin an die Oberstufe ist Ende Februar.
Das Leitungsteam der Schule fällt aufgrund der Empfehlungen und allfälliger Gespräche Anfang März den definitiven Laufbahnentscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Eine Leistungssteigerung oder eine Leistungsverminderung im 2. Halbjahr der 6. Klasse hat keinen Einfluss auf den Laufbahnentscheid des Leitungsteams!
Die Klassenzuteilung wird den Eltern Ende Mai/anfangs Juni mitgeteilt.
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Unfallversicherung der Schule Gebenstorf
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder bei der eigenen Krankenkasse für die Folgen von Unfall und Krankheit zu versichern. Bei einem Unfall muss die Unfallmeldung an die Krankenkasse der Eltern erfolgen, welche den Schadenfall primär bearbeitet. Im Falle einer unfallbedingten Invalidität, Todesfall oder bei Leistungen die durch die Krankenkasse ausgeschlossen oder nur teilweise versichert sind, kann die Schülerunfallversicherung der Schule Gebenstorf beansprucht werden.
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Urlaub
Kurzurlaubsgesuche bis 3 Tage sind mindestens einen Monat, längere Urlaube mindestens 3 Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Sie werden nur aus wichtigen Gründen und als Ausnahme gewährt.
Die Eltern sind angehalten, Ferien mit Schulkindern in die offiziellen Schulferienwochen zu legen.
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Wahlfächer Oberstufe
Die Anmeldung für die Wahl- und Wahlpflichtfächer auf der Oberstufe geschieht Ende Februar für das folgende Schuljahr. Sie ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Schule - Oberstufe dieser Homepage.
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Wegzug
Siehe unter "Abmeldung/Wegzug"
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Zuzug
Siehe "Anmeldung bei Zuzug nach Gebenstorf".